Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.otegau.de veröffentlichte Website der OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH Ostthüringen/Gera.
Wir sind bemüht, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0.
Diese Erklärung wurde am 25.08.2020 überprüft.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website https://www.otegau.de und ihre Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 aktuell weitgehend vereinbar.
Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Website https://www.otegau.de wird das auf der Website des BITV-Tests empfohlene Content Management System WordPress genutzt. (Siehe auch: https://www.bitvtest.de/sites_und_agenturen/genutzte_cms.html)
Noch bestehende Mängel
Leichte Sprache und Gebärdensprache
Das Angebot https://www.otegau.de hat bislang noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache gemäß § 4 BITV 2.0.
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies aufgrund der komplexen Inhalte möglich.
Wir versuchen weitgehend die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden oder aber wir verwenden beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen.
PDF-Dokumente
Es müssen noch Optimierungen an vor allem älteren PDF- Dokumenten vorgenommen werden. Diese Inhalte sind zum Teil derzeit nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich.
Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Webseite mitteilen? Bitte senden Sie eine E-Mail an media@otegau.de, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind
- Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht BITV 2.0-konform sind
- Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.
Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir bemühen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG:
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573 811 741
E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de