Pflegekurs zum Nachbarschaftshelfer
Der Kurs richtet sich an Interessenten der Nachbarschaftshilfe, die im Rahmen von Entlastungsleistungen (§ 45b -Entlastungsbetrag – SGB XI) bei Bedürftigen Hilfe und Unterstützung erbringen möchten.
Den Teilnehmenden soll ein Überblickswissen zu möglichen gesundheitlichen Einschränkungen und Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen vermittelt werden. Mögliche Themenbereiche sind – Symptomatik Verlauf und Therapie, z. B. bei kognitiven, physischen und psychischen Erkrankungen – Umgang mit diesen pflegebedürftigen Menschen – Situationsbewältigung für Nachbarschaftshelfer und Nachbarschaftshelferinnen – Alltagsbewältigungsstrategien für die Pflegebedürftige bzw. den Pflegebedürftigen.
Voraussetzungen für die Registrierung als Nachbarschaftshelferin/
Nachbarschaftshelfer
- Die Nachbarschaftshelferin/ der Nachbarschaftshelfer:
– ist volljährig
– hat einen von den Pflegekassen anerkannten Nachbarschaftshilfe Kurs absolviert
– lebt nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der zu betreuenden Person
– ist nicht als Pflegeperson im Sinne des § 19 SGB XI bei der zu betreuenden Person tätig
– ist nicht mit der zu betreuenden Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert
– ist nicht gleichzeitig Betreuerin/Betreuer oder Bevollmächtigte /Bevollmächtigter der zu betreuenden Person
– aktualisiert ihr/sein Wissen und ihre/seine Kenntnisse regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) durch Teilnahme an einem von den Pflegekassen anerkannten Pflegekurs
– betreut/entlastet maximal 40 Stunden pro Kalendermonat
– hat sich angemessen gegen Schäden versichert, die sie/er anderen im Rahmen der Tätigkeit zufügen kann
– Die pauschale Vergütung darf nicht mehr als 10 Euro pro Stunde betragen.
Sie sind interessiert? Kontaktieren Sie uns!
Alexander Liebchen | E-Mail: | liebchen@otegau.de |
Telefon: | 0365 737 40 62 | |
Fax: | 0365 737 40 20 |